Heinz-Georg „Heino“ Kramm gegen Norbert „der wahre Heino“ Hähnel hieß es an diesem Morgen vor dem Bonner Landgericht. Verhandelt wurde ein Bestrafungsantrag des humorlosen blonden Volksbarden, da der „wahre Heino“ gegen die einstweilige Verfügung, die Verwendung des Namens HEINO zu unterlassen, permanent verstoßen hatte. Entschieden wurde an diesem Morgen allerdings rein gar nichts. Die Anwälte […]